Grundsätzliches - Vertragsbedingungen
Törns
Bei unseren Mitsegeltörns handelt es sich um private, sportliche Unternehmungen,
mit einer Kostenbeteiligung seitens der Mitsegler. Ein Charter- oder Beförderungsvertrag
wird nicht geschlossen. Ein Segeltörn hängt von vielen Faktoren, wie Wind,
Wetter etc. ab. Aus Sicherheitsgründen für Schiff und Crew können z. B. Hafenliegetage
auf Grund von Sturm, Unwetter oder dringender Reparaturen, nach Entscheidung
des Schiffsführers, notwendig werden. Für höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare
Ereignisse, die zu einer Verlängerung, Verkürzung oder anderen Änderungen
des Törns führen, können dem Schiffsführer gegenüber keine Ansprüche geltend
gemacht werden. Das Beförderungsrisiko übernimmt der Mitsegler.
Anreise
Ihre Anreise müssen Sie leider selbst organisieren. Wir sind Ihnen allerdings
gern behilflich, den richtigen Flug, die geeignete Bahnverbindung oder ein
anderes geeignetes Transportmittel herauszufinden.
Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer sollte mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser frei Schwimmen
können und der Gesundheitszustand sollte eine längere Seereise erlauben.
Führerscheine oder Segelerfahrung sind grundsätzlich keine Voraussetzung,
nur wenn bei den einzelnen Törns besonders darauf hingewiesen wird.
Törnablauf/Sicherheit
An- und Ablegen, Segelsetzen und -bergen, Backschaft (soziale Arbeiten), Übernahme
von Wachen, aufklaren und reinigen des Schiffes sind Bestandteil der täglichen
Arbeiten. Während des Törns sind Rettungswesten zu tragen. Das Schiff ist
mit einer Rettungsinsel und einer ausreichenden Anzahl von Rettungswesten
und Lifebelts ausgerüstet.
Kojenbelegung/ Kostenbeteiligung
Die Silver Blue wird max. mit 6 Personen + Skipper belegt. Es muss niemand
im Salon schlafen. Die Kostenbeteiligung versteht sich zzgl. der Bordkasse
(Verpflegung etc.).
Kleidung
Wir senden Ihnen rechtzeitig eine Checkliste zu. Wichtig: Keine Koffer, sondern
Taschen oder Seesack!
Törnbeginn etc.
An Bord gehen Sie üblicherweise am Samstag um 14.00 Uhr (Ortszeit). Sie verlassen
das Schiff Samstags um 10.00 Uhr (Ortszeit). Ausnahmen werden vorher besprochen.
Allgemeine Vertragsbedingungen (Kojencharter) - Grundsätzliches
Bei den angebotenen Segelreisen handelt es sich um Kojencharter. Mit Unterzeichnung der Buchungsbestätigung, in Verbindung mit der zu leistenden Anzahlung, wird die Reservierung verbindlich. Dieser Abschluß gilt auch für alle weiteren im Mitsegelvertrag aufgeführten Teilnehmer und deren Verpflichtungen für die Sie nach Unterzeichnung mit einstehen. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, daß Sie und die Personen für die Sie mitbuchen, körperlich und gesundheitlich in der Lage sind an einem Segeltörn teilzunehmen, krankenversichert sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden, landesmäßige Impfungen durchgeführt haben und mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen können.
Der Skipper legt in Abstimmung mit den Törnteilnehmern, unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse die Fahrtroute fest. Eine Wartezeit von max. 24 Stunden gegenüber den Prospektangaben sind daher vorbehalten. Die Teilnahme des volljährigen Crewmitgliedes und das seiner noch nicht volljährigen Begleitpersonen am Bordleben, an Landgängen und sonstigen Unternehmungen geschieht auf eigene Gefahr.
Den Anweisungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Sie nehmen an einer sportlichen Veranstaltung unter Kostenbeteiligung teil und schließen keinen Beförderungsvertrag ab. Es wird die im Bordleben auf Segelyachten übliche Hilfe und Rücksichtnahme erwartet. Alle Mitsegler sollen nach ihrem Können und Vermögen zum Gelingen des Segeltörns beitragen. Da der Skipper, im Rahmen der seemännischen Pflichten, für das Schiff und das Leben der Crew verantwortlich ist, hat er das Recht, einzelne Mitsegler nach Erreichen des nächsten Hafens vom Törn auszuschließen, falls diese durch ihr Verhalten die Durchführung der Segelreise empfindlich stören oder behindern. In diesem Fall erlischt der Vertrag und es bestehen gegenüber dem Eigner bzw. Schiffsführer keine weiteren Rechtsansprüche.
Das Schiff ist entsprechend den landesspezifischen Vorschriften versichert. Diese Versicherungen decken nicht Schäden von an Bord gebrachten Gegenständen (z.B. Reisegepäck und Wertsachen), sowie Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dem Teilnehmer wird deshalb eine Reisegepäckversicherung empfohlen.
Der Teilnehmer hat Anspruch auf alle Leistungen wie beschrieben. Zum vereinbarten Termin stehen Yacht und Schiffsführer gemäß Mitseglervertrag zur Verfügung. Eine Wartezeit von maximal 24 Sunden ist dem Teilnehmer ohne jeglichen Regreßanspruch zuzumuten. Darüber hinaus besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Törnpreises.
Der Eigner bzw. Schiffsführer haftet für alle Schäden, die dem Teilnehmer des Törns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Eigner bzw. Schiffsführer entstehen. Die Haftung aufgrund fahrlässigen Handelns beschränkt sich insgesamt auf das dreifache des vereinbarten Törnpreises, soweit Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Der Eigner bzw. Schiffsführer haftet nicht für ungeplante Liegezeiten, die durch witterungsbedingte Einflüsse, Reparaturen oder höhere Gewalt (politische Unruhen) entstehen können. Törnteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstandene Schäden so gering als möglich zu halten. Entstandene Reisemängel müssen gegenüber dem Skipper gerügt und schriftlich im Bordbuch festgehalten werden. Ansprüche auf Minderung sind ausgeschlossen, wenn dies unterbleibt. Ansprüche müssen innerhalb 14 Tagen schriftlich nach Beendigung des Törns geltend gemacht werden.
Wird der Törn durch höhere Gewalt wie Krieg, Revolution, Streik, Naturereignisse erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt können der Eigner bzw. Schiffsführer oder der Mitsegler den Vertrag kündigen. Bleiben die Bemühungen bezüglich eines Ausweichtermins erfolglos, wird der Törnpreis abzüglich bereits erbrachter Reiseleistungen zurückerstattet. Bei Törnabbruch befördert der Schiffsführer die Mitsegler zum vertraglich vorgesehenen Hafen, sofern dies mit Schiff möglich und zumutbar ist. Anderenfalls wird der nächste Ankunftshafen angesteuert. Die Rückreisekosten nach Hause trägt der Mitsegler selbst. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Beim Segelsport lassen sich trotz aller Sicherheitsmaßnahmen nicht alle Risiken ausschließen. Dem Teilnehmer wird deshalb der Abschluß einer zusätzlichen Auslandskranken- und Unfallversicherung empfohlen. Für Schäden, die der Mitsegler selbst zu verantworten hat, haftet dieser mit Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung gegenüber dem Eigner bzw. Schiffsführer. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind nicht versichert.
Mit der Unterzeichung der Reservierung ist eine Anzahlung von 30 % des Törnpreises fällig. Die Restzahlung wird bei Ankunft an Bord fällig. Die An- und Abreise geht zu Lasten des Törnteilnehmers und ist kein Bestandteil des Mitsegelvertrages.
Die Mitsegler sind für die Einhaltung der Devisen-, Visa-, Paß-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile aus der Nichtbeachtung gehen zu ihren Lasten. Hierunter fällt auch das an Bord bringen von verbotenen Gegenständen wie Drogen, Waffen, usw.
Der Unterzeichner des Vertrages erklärt durch seine Unterschrift unter dem Mitseglervertrag, daß er die vorstehenden Vertragsbestimmungen sorgfältig gelesen und diese verstanden hat.